„Digital Jetzt“ – Bundes-Förderprogramm ist auch für WinGuard-Projekte interessant

06. Januar 2022 – Das Bundesamt für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt bis Ende 2023 kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit dem Programm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“. Das Förderprogramm bietet finanzielle Zuschüsse und soll Unternehmen dazu anregen, mehr in digitale Technologien (Software / Hardware) sowie in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten zu investieren. Damit können auch für WinGuard-Projekte und begleitende Qualifizierungsmaßnahmen staatliche Fördermittel beantragt werden.

Die Förderhöhe bemisst sich dabei anteilig an den Investitionskosten des Unternehmens und ist nach Unternehmensgröße gestaffelt. Das BMWi nutzt das Programm auch, um die Auswirkungen der Corona Krise auf die Wirtschaft zu begrenzen und Digitalisierungsprojekte zu fördern.
[su_spoiler title=“Die Förderquote“]
„Digital Jetzt“ ist eine Förderung für klein- und mitteständische Unternehmen aller Branchen. Die Zahl der Mitarbeiter ist dabei der limitierende Faktor. Es werden Unternehmen mit einer Größe von 3 bis 499 Beschäftigten gefördert. Einzelunternehmen können eine maximale Fördersumme von 50.000 Euro beantragen. Die genaue Fördersumme wird auf Basis von Quoten, gestaffelt nach Unternehmensgröße, ermittelt.

Für Anträge ab dem 01.01.2022 gelten folgende Förderquoten:

  • bis zu 40 % für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter,
  • bis zu 35 % für Unternehmen bis 250 Mitarbeiter,
  • bis zu 30 % für Unternehmen bis 499 Mitarbeiter.

Darüber hinaus wird für strukturschwache Regionen* zusätzlich ein Förderbonus um 10 % gewährt.

Grundlegende Voraussetzung für die Förderung

  • Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen haben.
  • Nach der Bewilligung muss es in der Regel innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt werden.
  • Das Unternehmen muss die Verwendung der Fördermittel nachweisen können.
  • Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, in der die Investition erfolgt

Weiterhin ist zu beachten, dass Beratungsleistungen im Vorfeld der eigentlichen Förderung nicht gefördert werden. Das betrifft unter anderem die Erstellung des Digitalisierungsplans. Bei Interesse an diesem Thema möchten wir Sie auf das BMWi-Förderprogramm „go-digital“ hinweisen, das genau für diesen Zweck eingerichtet wurde. Beide Programme bauen aufeinander auf.

Gegenstand der Förderung

  • Modul 1: Gefördert werden Investitionen in konkrete digitale Technologien und damit verbundene Prozesse und Implementierungen. Hierzu gehören insbesondere Investitionen in Hard- und Software, welche die interne und externe Vernetzung der Unternehmen fördern, unter Beachtung verschiedener Aspekte.
  • Modul 2: Gefördert werden Investitionen in Qualifizierungsmaßnahmen für die Mitarbeiter des geförderten Unternehmens im Umgang mit digitalen Technologien. Hierzu gehören insbesondere Qualifizierungen oder Weiterbildungsmaßnahmen zur digitalen Transformation, zur digitalen Strategie, in digitalen Technologien, in IT-Sicherheit und Datenschutz, zu digitalem und agilem Arbeiten oder in digitalen Basiskompetenzen.

Teilnahme-Modalitäten und Antragstellung

  • Die Registrierung, Bestätigung zur Teilnahme am Zufallsverfahren und Antragstellung sind ausschließlich über das Förderportal möglich.
  • Im Rahmen der Antragstellung sind im Förderportal Fragen zu beantworten, die in einem Digitalisierungsplan münden. Es werden dabei die Bereiche Ausgangssituation, Investitionsvorhaben und Wirkung beleuchtet. Zunächst muss der Digitalisierungsgrad im Unternehmen beschrieben werden. Dabei ist ein Schwerpunkt auf den zu fördernden Bereich zu legen. Im Anschluss wird die geplante Investition beschrieben und erklärt, welche Verbesserungen sie bringen soll. Diese können dem Geschäftsmodell, Unternehmensprozessen oder auch dem Know-how zugeordnet sein. Zuletzt wird noch dargestellt, welchen größeren Effekt man sich von der Investition auf die Entwicklung des eigenen Geschäfts erwarten. Hier ist eine Vorschau des Antrags.

Vorteile durch den Einsatz von WinGuard als digitale Technologie

„Digital Jetzt“ beinhaltet in Fördermodul 1 Investitionen in Soft- und Hardware, die insbesondere für die Digitalisierung und Vernetzung des Unternehmens genutzt werden. Grundsätzlich steht der Förderung eines WinGuard-Projektes also nichts im Weg. Nachfolgend haben wir ein paar Argumente gesammelt, wie auch Ihr Digitalisierungsvorhaben durch den Einsatz von WinGuard profitieren kann:

  • Verschiedene Sicherheits-, Gebäudemanagement- und Kommunikationssysteme werden vernetzt und zusammengeführt, so dass z. B. Brand-/Einbruchmeldeanlagen, Zutrittskontroll-, Videoüberwachungs- und Intercomsysteme komfortabel über eine einheitliche Benutzeroberfläche gesteuert werden.
  • Im Ereignisfall automatische Interaktion der technischen Subsysteme, die an die Softwareplattform angebunden sind
  • Durch die Herstellerneutralität und die offene Architektur der Softwareplattform kann die gesamte technische Infrastruktur eines Gebäudes visualisiert und gesteuert werden. Damit werden die komplexen Arbeitsabläufe in einer Leitstelle erheblich vereinfacht.
  • Der Anwender arbeitet mit einer intuitiven und anpassbaren Benutzeroberfläche, welche ihm Inhalte wie Lagepläne und Kamerabilder situationsabhängig zur Verfügung stellt.
  • Geführte Verfahrensanweisungen unterstützen den Anwender bei der Meldungsbearbeitung und leiten ihn durch die erforderlichen Maßnahmen zur schnellen und sicheren Lösung der Situation
  • Die WinGuard Mobile App ermöglicht die Steuerung der Softwareplattform auch von zu Hause oder von entfernten Bedienplätzen
  • Verteilte Unternehmensstandorte können z. B. nachts zentral von einem Standort aus gesteuert werden
  • Zentrale Datenhaltung sowie umfassende Berichts- und Auswertungsmöglichkeiten
  • Vermeidung von Betriebsunterbrechungen durch umfassende Redundanzkonzepte
  • Investitionsschutz durch die modulare Erweiterbarkeit der Softwareplattform
  • Anbindung weiterer prozessunterstützender Software möglich, z. B. von Ticket- oder Einsatzleitsystemen

Das Förderprogramm im Überblick

  • Förderart: Zuschuss
  • Fördergebiet: bundesweit
  • Förderbereich: Investitionen in Soft-/Hardware und/oder Aus & Weiterbildung
  • Förderhöhe: 50.000 € für Einzelunternehmen / max. 100.000 € für einen Antrag mehrerer Unternehmen
  • Förderberechtigte: klein- und mitteständische Unternehmen bis 499 Beschäftigte (Endanwender)
  • Fördergeber: Bundesamt für Wirtschaft und Energie (BMWi)
  • Kontakt: DLR Projektträger / Gesellschaft, Innovation, Technologie / Digitalökonomie Mittelstand / Heinrich-Konen-Straße 1 / 53227 Bonn / Tel.: 0228 / 38212315 / E-Mail: [email protected]

Weitere Informationen

www.digitaljetzt-portal.de
www.bmwi.de

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